Wir beteiligen uns an der Modellregion Nordfriesland und öffnen ab 1.5.2021.
In Nordfriesland darf unter strengen Auflagen wieder Urlaub gemacht werden – und zwar auch in Beherbergungsbetrieben. Zudem sind Gaststättenbesuche wieder möglich, auch in geschlossenen Räumen. Ausgenommen sind Diskotheken und Tanzveranstaltungen, diese bleiben geschlossen bzw. verboten.
Neben der bereits erlaubten Öffnung bestimmter Kultureinrichtungen (z. B. Museen) sind einzelne Freizeitangebote im Freien möglich, z. B. Wattwanderungen und Stadtführungen in Kleingruppen. In allen anderen Bereichen gelten die landesweiten Coronaregeln.
Jeder Übernachtungsgast weist bereits vor Anreise per Foto/Screenshot gegenüber dem Beherbergungsbetrieb einen negativen Coronatest nach (mindestens ein Antigen-Schnelltest), der zum Zeitpunkt des Check-Ins vor Ort nicht älter als 48 Stunden sein wird (ansonsten kein Check-In!).
Die Testergebnisse unserer Gäste werden dokumentiert und zusammen mit den Kontaktdaten vier Wochen aufbewahrt.
Unsere Gäste sind verpflichtet spätestens 48 Stunden nach Anreise und alle weiteren 48 Stunden während des Aufenthalts erneute Coronatests durchzuführen. Wir arbeiten mit einem zertifizierten Anbieter zusammen, der die Tests durchführt.
Bei positiven Coronatests sind wir verpflichtet, nach der Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland für Corona-Verdachtsfälle zu verfahren (u. a. Quarantäne, Meldung beim Gesundheitsamt, Überprüfung mittels PCR-Test).
Der Beherbergungsvertrag muss vorsorglich Bestimmungen für den Quarantänefall enthalten, auch zu den dann entstehenden Kosten. Die Kosten sind durch die Gäste zu tragen.
Sehen Sie hierzu unseren Beherberungsvertrag
Auch wir nutzen „luca“, die bequeme App zur Datenschutzkonformen digitalen Kontaktnachverfolgtung. Sie sind noch nicht dabei? Dann geht’s hier zum Download.
Wir nehmen an der ModelUnsere